Haftungsbedingungen der TRALOGIS

Transport + Logistik, Thorsten Henrich ( im folgenden TRALOGIS )

Grundsätzliche Haftung für alle Transporte

Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, zum Teil in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 7a für alle Güter,- Möbel- und Umzugstransporte sowie für nationale und internationale Kurierfahrten.

Danach haftet TRALOGIS oder aber der ausführende Kurierunternehmer gegenüber dem Auftraggeber für alle durch TRALOGIS ausgeführten oder an ihn vermittelten Transportaufträge gem. § 425 HGB für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen.

Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch den Kurierunternehmer zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.

Dagegen ist die Haftung bei Umzugstransporten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,– je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für Kurierfahrten

Für innerdeutsche Beförderungen besteht Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes über die gesetzlichen Grenzen hinaus gem. nachfolgender Staffel:

• bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht
• bvon 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. ca. Euro 25,00 je kg Rohgewicht
• bvon 601 bis 1.000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht

der Sendung oder ihres beschädigten Teiles, im Höchstfall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.

Ab einem Rohgewicht von über 1.000 kg gilt die gesetzliche Haftung von 8,33 SZR.

TRALOGIS und die mit TRALOGIS zusammenarbeitenden Kurierunternehmer verfügen stets über ausreichenden Versicherungsschutz um die oben beschriebene Haftung gewährleisten zu könnnen.

Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.
Danach haftet TRALOGIS Transport + Logistik, Thorsten Henrich, im folgenden „nur“ TRALOGIS genannt, gegenüber dem Auftraggeber für alle durch TRALOGIS an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Transportaufträge gem. § 425 HGB für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen.

Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch TRALOGIS zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für den Gütertransport

Im Regelfall gilt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht abhängig vom jeweiligen Tageskurs ca. Euro 10,00 je Kilogramm.

Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Für grenzüberschreitende Transporte ist die Haftung gemäß internationaler Abkommen (CMR) einheitlich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für Kurierfahrten

Für innerdeutsche Beförderungen besteht Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes über die gesetzlichen Grenzen hinaus gem. nachfolgender Staffel:

• bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht
• von 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. Euro ca. 25,00 je kg Rohgewicht
• von 601 bis 1000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht

der Sendung oder ihres beschädigten Teiles, im Höchstfall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.
Ab einem Rohgewicht von über 1.000 kg gilt die gesetzliche Haftung von 8,33 SZR.

Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Haftungsbegrenzung für Umzugstransporte

Die Haftung der TRALOGIS ist bei Umzugstransporten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Über die Möglichkeiten, eine weitergehende Haftung gegen Entgelt zu vereinbaren bzw. eine Transportversicherung abzuschließen, informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.