Allgemeine Geschäftsbedingungen

velocity – Fahrradkurier Leipzig
Thorsten Henrich

1. Velocity – Der Fahrradkurierdienst Thorsten Henrich (im folgenden Velocity) vermittelt die Beförderung eiliger Sendungen. Die Vermittlung der Transporte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, in der Fassung vom 01.Juli 1988, sofern nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von den AGB abweichende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Velocity schriftlich anerkannt werden.

2. Die Beförderung erfolgt durch Velocity, wobei Velocity auch berechtigt ist bestimmte Transportaufträge (zu groß, zu schwer, zu weit) an andere Kuriere zu übermitteln. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Disposition der einzelnen FahrerInnen gestattet. Die Disposition gibt Richtzeiten bei Auftragsannahme bekannt. Bei der Beförderung hat der Kunde grundsätzlich die Wahl zwischen 2 verschiedenen Laufzeiten, welche auf der Preisliste aufgeführt sind. Befördert werden alle Sendungen, außer es handelt sich dabei um offensichtlich rechtsradikales Propagandamaterial, Pornografie, Gefahrgut, Tiere,Geld und Schmuck, oder Sendungen, deren Wert 50.000 € überschreiten.

3. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des zu befördernden Gutes vom Absender an den Empfänger oder an einen empfangsberechtigten Dritten. Der Auftraggeber übergibt die zu transportierende Sendung in einer für den Transport geeigneten Verpackung (keine lose Blattsammlung). Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren, und ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen („bitte nicht knicken“). Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verfügt, können Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden (selbe Firma/ Nachbar etc.) oder falls möglich, als letzte Option, in den Briefkasten eingeworfen werden, dies alles in Absprache mit dem Auftraggeber. Nach der Auslieferung gilt Beförderung als beendet. Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages des Absenders angefordert, andernfalls sind alle ausgelieferten Sendungen am Ende des Monats nochmals detailliert auf der Rechnung ausgewiesen.

4. Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Velocity, welche unter www.kurier-leipzig.de zur Verfügung steht oder aber gerne ausgehändigt wird. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Transportware fällig, oder nach Aufgeben des Absenders, und an den Kurier bar gegen Quittung zu zahlen, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist.
Sollte eine bargeldlose Zahlung vereinbart sein, so wird am Anfang des Folgemonats eine Rechnung erstellt, welche binnen 14 Tagen per Überweisung zu zahlen ist. Lastschriftverfahren, Zahlungen per Kreditkarte oder aber EC Karte werden nicht akzeptiert. Sollte nach 14 Tagen kein Zahlungseingang festzustellen sein, erhält der Auftraggeber eine Erinnerung mit einem weiteren Zahlungsziel von 7 Tagen. Sollte auch diese unbearbeitet bleiben erheben wir für die erste Mahnung eine Gebühr von 3,00 € und auf die 2. Mahnung eine Gebühr von 5,00 € und ab der 3. Mahnung eine Gebühr von 10,00 € sowie Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz der Bundesbank.
Unbezahlte Rechnungen haben i.d. Regel zur Folge, dass der entsprechende Kunde nur noch bar bedient wird, respektive nicht mehr mit uns fahren wird.

5. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich mit der Disposition vereinbart wird oder es Velocity unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist. Höhere Gewalt entbindet Velocity von jeder Laufzeitzusage.
Bei Ablieferung sind erkennbare Schäden oder Fehlmengen sofort dem Kurier oder Velocity hinreichend deutlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind spätestens innerhalb einer Woche nach der Ablieferung gegenüber Velocity schriftlich anzuzeigen.

6. Bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung des Transportgutes haftet Velocity bis zu einer Höhe von 5000,00 € für Sachschäden und 1500,00 € für Vermögensschäden. Die gesetzlichen Haftungsregeln, auch hinsichtlich der Höhe der Entschädigung, bleiben ansonsten unberührt.
Ausgenommen sind der Transport von Edelmetallen, Edelsteinen, Juwelen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, es sei denn der Kunde ist über den Ausschluss informiert und besteht, weil er z.B. selbst über entsprechende Transportversicherung verfügt, auf den Transport.

7. Ansprüche gegen Velocity, sowie deren beauftragte Fahrradkuriere verjähren grundsätzlich nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

9. Erfüllungsort ist der Sitz von Velocity. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtstand Leipzig vereinbart.

 

Zahlungsmodalitäten

Bar, bei FahrerIn gegen Quittung:
Monatliche Rechnung. Zahlung innerhalb 14 Tagen ohne Abzug, falls nicht gesondert vereinbart. Wir behalten uns vor, bei schlechter Zahlungsmoral, auf Rechnung fahren zu widerrufen.
Stand: März 2010